Joint-Venture

Mit einem Joint-Venture gründen unabhängig voneinander bestehende Unternehmen ein Gemeinschaftsunternehmen. Die Partner können sich mit Kapital, Know-how, Produktion, Standort und gemeinsamer Risikotragung am Joint-Venture beteiligen. So kann auch der Handel mit Wertpapieren verschiedener Aktien Branchen Bestandteil der Zusammenarbeit sein. Eine zeitliche Befristung des Gemeinschaftsunternehmens ist möglich. Das Joint-Venture Unternehmen ist unabhängig und befolgt keine Anweisungen eines der Gründerunternehmen außerhalb bestehender vertraglicher Vereinbarungen.

Je nach Vertrag des Joint-Venture und der prozentualen Kapitalbeteiligung werden aus den beteiligten Unternehmen gleiche oder ungleiche Partner, was sich in der Entscheidungsfindung widerspiegeln kann. Häufig teilen mit einem Joint-Venture die unternehmerischen Risiken bei gleichzeitiger Verbesserung des Know-how und Nutzung von Synergieeffekten. Bekannte Probleme sind Abfluss von Know-how, Koordination und wettbewerbsrechtliche Bestimmungen.

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