Bauakte

Durch das Führen einer Bauakte sind alle wichtigen Dokumente an einem Ort. Mit Eingang eines Bauantrages legt die Baugenehmigungs- und Bauordnungsbehörde eine Bauakte an. Die Behörde sammelt alle bedeutsamen Informationen zum Bauvorhaben und lagert sie nach Abschluss im Archiv. Häufig beinhaltet die amtliche Bauakte:

  • Adresse Bauleiter, Bauherr und Schriftverkehr mit Behörden
  • Baubeschreibung und Leistungsverzeichnis
  • Bauvertrag, Baugenehmigung, Bau- und Werkplan
  • Bodengutachten, Angaben zur Geologie und Hydrologie
  • Genehmigte Bauzeichnung, Grundrissplan und Grundstückfläche
  • Informationen über Um- und Anbau
  • Statik, Nachweis für Standsicherheit, Wärme- und Schallschutz

sowie der Bauabnahme folgende für Grundstück und die Immobilie relevante Unterlagen und Schriftverkehr. So lässt sich jederzeit überprüfen, ob alle An- und Umbauten entsprechend dem Baurecht genehmigt sind. Wer in die Aktien Baubranche investiert oder Immobilien käuflich erwerben möchte, sollte daher besonderen Wert auf die Bauakte legen. Der Umfang der Bauakte ist unbegrenzt. Er ist bei einem Bauauftrag an eine internationale Aktiengesellschaft der Baubranche sicher größer als bei einer privat erbauten Garage. Einigen Behörden führen zusätzlich eine elektronische Bauakte.

Unbenommen einer amtlichen Bauakte empfiehlt sich der Besitz einer privaten Akte.

  • Bei Verkaufsverhandlungen schafft eine lückenlose Dokumentation Vertrauen.
  • Für eine Finanzierung benötigt die Bank zur Wertermittlung aussagekräftige und belastbare Unterlagen.
  • Auf die Baubranche spezialisierte Versicherer benötigen für die Absicherung eines Bauvorhabens zur Baufertigstellung oder Baugewährleistung Kopien aus der Bauakte.

Einen Termin gewährt das Bauamt kurzfristig. Neben dem Zeitaufwand kostet die Einsicht und benötigte Kopien häufig Gebühren. Aus Gründen des Datenschutzes ist die Einsichtnahme der Bauakte einzig dem Eigentümer und Bevollmächtigten gestattet.

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