Eigentumsübertragung

Das Übertragen oder Übereignen von Eigentum an einer Sache oder Güter von einer Person oder Unternehmen an einen Dritten ist eine Eigentumsübertragung. Sie setzt die Geschäftsfähigkeit und zwei übereinstimmende Willenserklärungen voraus. In der Baubranche erfolgt eine Eigentumsübertragung einer unbeweglichen Sache (Grundstück) erst nach mehreren Schritten:

  • Auflassungsvormerkung in Abteilung II des Grundbuchs
  • Löschung Belastungen im Grundbuch, sofern vereinbart
  • Verzicht auf Vorkaufsrecht beispielsweise durch Gemeinde oder Stadt
  • Bezahlte Grunderwerbsteuer durch den Käufer, Nachweis Unbedenklichkeitsbescheinigung
  • Kaufpreiszahlung
  • Eigentumsübertragung im Grundbuch

Einige Immobilien AG und Immobilienunternehmen der Aktien Baubranche umgehen die Grunderwerbsteuer mit einem „Share Deal“ (Anteilhandel). Es wird anstatt der Immobilie bis zu 90 Prozent der Anteile an einem Immobilien-Unternehmen gekauft, beispielsweise die Aktien einer Immobiliengesellschaft. Werden nach zehn Jahren die restlichen Prozente gekauft, bleibt das mitgekaufte Grundstück steuerfrei. (Stand 1.07.2021)

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