Fusion

Eine Fusion ist der Zusammenschluss mehrerer Unternehmen zu einer rechtlichen Einheit. Die wirtschaftliche Selbstständigkeit geht verloren. Bei einer Fusion durch Aufnahme (Merger) wird die Aktienmehrheit an der Börse gekauft. Verbliebene Aktionären erhalten ein Übernahmeangebot oder erhalten Aktien im Gegenwert des übernehmenden Unternehmens. Diese Mergers and Acquisitions (M&A) folgen gesetzlichen Vorgaben. Bei der Fusion durch Neugründung stimmen alle beteiligten Unternehmen der Neugründung einer AG zu. Die Verhandlungen unterliegen einer Geheimhaltungsvereinbarung (Non-Disclosure-Agreement, NDA). Findet sich keine Übereinkunft über gemeinsame Interessen, können sie eine feindliche Übernahme riskieren oder gehen ergebnislos auseinander. Bei großem Interesse wird vor der Fusion oder Übernahme das Unternehmen detaillierte geprüft (Due Diligence).

Unternehmen mit wenig Möglichkeiten für originäres Wachstum ziehen eine Fusion in Betracht. Positiv ist die gemeinsame Nutzung des Know-how, Einsparung durch Abbau doppelter Geschäftsbereiche (bspw. Buchhaltung, Einkauf) und Verbesserung der Wettbewerbsposition durch Größe. So haben sich in Deutschland viele mittelständische Immobilienaktien durch mehrfache Fusionen und Übernahmen zu milliardenschweren Unternehmen entwickelt. Die Immobilienaktien der Vonovia AG sind das wertvollste europäische Wohnungsunternehmen. Entsteht durch die Transaktion ein Unternehmen mit einer marktbeherrschenden Stellung, untersagen das Bundeskartellamt oder bei grenzüberschreitenden Fusionen die Europäischen Kommission die Fusion.

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