Grundkapital

Die ausgegebenen Aktien zum Nennwert entsprechen dem Grundkapital einer Aktiengesellschaft (AG). Es ist unabhängig vom Wert der AG, dem Aktienkurs oder dem Gesellschaftsvermögen. Das Grundkapital einer AG beträgt mindestens 50.000 Euro und wird bei Unternehmensgründung als Bareinlage oder Sacheinlage / Sachübernahme auf die AG übertragen. Vor der Eintragung der AG in das Handelsregister ist das Kapital voll einbezahlt und die Gründer haben die Aktien übernommen.

Das Grundkapital kann nach Genehmigung der Hauptversammlung (Aktionäre) und damit verbundener Satzungsänderung verringert oder erhöht werden. Durch Kapitalerhöhungen über die Aktionäre oder Neuaktionäre wird das Grundkapital erhöht. Durch Rückkauf von Aktien durch die AG kommt es zu einer Kapitalherabsetzung. Der Handel mit Aktien aus verschiedenen Aktien Branchen verändert das Grundkapital nicht, da die AG nicht beteiligt ist. Eine Rückzahlung der Einlagen oder Grundkapitals ist durch das Aktiengesetz (AktG) verboten. Das Grundkapital ändert sich bilanztechnisch nicht durch Gewinn oder Verlust im Geschäftsjahr.

Ein Jahresüberschuss und Jahresfehlbetrag, sowie Gewinnvortrag und Verlustvortrag hingegen, verändern das bilanzielle Eigenkapital. Denn ein nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag kann zur Überschuldung der Aktiengesellschaft führen. Vergleichbar mit dem Grundkapital der AG, KGaA (Kommanditgesellschaft auf Aktien) und SE (Europäische Gesellschaft) ist das Stammkapital der GmbH.

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