Geschlossener Immobilienfonds
Mit einem geschlossenen Immobilienfonds beteiligen Sie sich als Anleger verschiedener Immobilienaktien in der Rechtsform einer Gesellschaft langfristig an einem oder mehreren Immobilien. Die Höhe der Gesamtinvestition des geschlossenen Immobilienfonds steht zu Beginn der Investition durch den Anleger fest. Die Investition an einem geschlossenen Immobilienfonds ist im Gegensatz zur Immobilienaktie oder offenen Immobilienfonds an eine feste Laufzeit gebunden. Gesellschafter erhalten während der Laufzeit Gewinnausschüttungen aus den Mieteinnahmen und gegebenenfalls Steuerrückerstattungen. Das Kapital ist bis zum Ablauf der Beteiligung nicht verfügbar. Eine vorzeitige Rückgabe der Fondsanteile an die Fondsgesellschaft ist nicht vorgesehen.
Die gezielte Auswahl von Immobilienprojekten durch die Fondsgesellschaft kann zu höheren Renditen führen als die Investition in breiter gestreute offene Immobilienfonds. Anleger spekulieren mit der Beteiligung an einem geschlossenen Immobilienfonds auf einen profitablen Verkauf der Immobilien zum Ablauf der Beteiligung. Immobilien gelten als krisensicher und rentabel. Es gibt jedoch auch Risiken beim Betongold:
- die Wahl der „richtigen“ Vermögensgegenstände und Märkte durch das Fondsmanagement
- die feste Laufzeit bindet Kapital
- hohe Gebühren zu Beginn
- Anleger hat keinen Einfluss auf laufende Kosten wie Facility-Management oder Instandhaltung
- keine Börsenaufsicht, lediglich BGB Rechtsprechung
Ein vorzeitiger Verkauf ist möglicherweise über einen Zweitmarkt, wie beispielsweise an der Hamburger Börse, möglich.