Sicher in die Zukunft mit einem Wohnriester Bausparvertrag!

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Der Wohnriester Bausparvertrag ist eine Möglichkeit, um Immobilien zu finanzieren und wird oft mit einem Immobilienkredit oder einem klassischen Bausparvertrag verbunden. Häufig wird im Zusammenhang mit Wohn-Riester von einem staatlich geförderten Immobilienkredit oder einer Eigenheimrente gesprochen. Sechs Jahre nach der Einführung der als „Riester-Rente“ bezeichneten Form der Altersvorsorge kam der Wohn-Riester auf und unterstützt seitdem Bausparer mit Zulagen.

Was ist ein Wohnriester Bausparvertrag?

Als die Eigenheimzulage abgeschafft wurde, entstand der Wohn-Riester als Alternative. Das Ziel ist es, mithilfe von Zulagen einen Kredit für eine selbst genutzte Immobilie schneller abzuzahlen und danach schuldenfrei im eigenen Haus oder der eigenen Wohnung zu leben. Sparer bekommen ein fest verzinstes Riester-Darlehen und zahlen dies mit regelmäßigen Beträgen zurück.

Um die Vorteile des Riester-Bausparvertrags und die Zulagen nutzen zu können, müssen Sie der Besitzer der Immobilie sein, dort Ihren Hauptwohnsitz haben und selbst dort wohnen. Bei einigen Varianten gilt die Riester-Förderung neben selbst genutztem Wohneigentum auch

  • Pflichtanteile an einer Wohn-Genossenschaft
  • ein Dauerwohnrecht in einem Seniorenheim oder
  • bei einem altersgerechten Umbau der eigenen Immobilie

als Voraussetzungen, um einen Riester-Bausparvertrag mit staatlicher Förderung zu bekommen. Auf jeden Fall muss man 20 Jahre nach dem Renteneintritt in dem Haus oder der Wohnung leben. Beim barrierefreien Umbau eines Hauses gilt die DIN 18040. Hierbei gilt, dass die Hälfte des Geldes in die Baumaßnahmen investiert werden muss. Die zweite Hälfte kann frei verwendet werden.

Was passiert bei einem Todesfall?

Stirbt jemand während der Ansparphase, ist es möglich, dass Angehörige das Darlehen zum Wohn-Riester weiterführen oder auflösen. Dabei müssen alle bisher eingezahlten Beiträge versteuert werden. Stirbt ein Sparer in der Auszahlphase, gilt dies ebenfalls. Eine Ausnahme gibt es nur dann, wenn er beim Eintritt in die Rente bereits alle Einzahlungen versteuert hat.

Wer im Alter nicht mehr in seiner Wohnung oder seinem Haus leben kann, muss innerhalb von fünf Jahren eine neue förderbare Immobilie erwerben. Ist dies nicht der Fall, kann der Staat die Zulagen zurückfordern oder es kommt zu einer nachgelagerten Besteuerung.

Ergänzung zu Immobiliendarlehen

Wer einen Immobilienkredit aufnimmt, handelt mit seiner Bank in der Regel die Höhe, die monatliche Rate und den Zinssatz des Darlehens aus. Ähnlich wie ein solcher Kredit muss auch das Wohn-Riester zurückgezahlt werden. In der Regel wird ein mit zwei Prozent p.a. verzinstes Riester-Darlehen aufgenommen, das später mit den Investitionen und Zuschüssen abgezahlt wird. Oftmals wird die Riester-Förderung mit einem normalen Immobilienkredit verbunden und ist damit ein gefördertes Darlehen.

Da der Riester-Bausparvertrag in der Regel mit anderen Krediten kombiniert wird, bestimmen die Kosten für die Immobilie und die Kreditwürdigkeit, welche Summe eingezahlt wird. Zudem kann dies Auswirkungen auf die Wahl der besten Variante haben. So gibt es eine Form des Wohn-Riesters, die wie ein Immobilienkredit mit Riester-Zulagen funktioniert. Hier entfällt der Weg über einen Riester-Bausparvertrag. Mit Beiträgen und Zuschüssen wird das Darlehen abbezahlt. Wer zugleich beispielsweise in Fonds oder Immobilienaktien investiert, kann Renditen hieraus für eine schnellere Tilgung des Darlehens nutzen.

Ein Bausparvertrag ist ein Sparvertrag, den Sparer mit dem Ziel eines Wohnungskaufs oder Hausbaus mit einer Bank oder Bausparkasse wie der Schwäbisch Hall abschließen. In der Ansparphase wird Geld bis zu einem bestimmten Prozentsatz eingezahlt. Ist die vereinbarte Bausparsumme erreicht, beginnt die Zuteilungsphase des Guthabens.

Nun kann das angesparte Guthaben, die Bausparsumme, ausgezahlt werden oder es schließt sich eine Darlehensphase mit Tilgung an. Beim normalen Bausparen kommen die Sparer nicht in die Vorzüge von staatlichen Zulagen oder besonderen Steuervorteilen.

Über welchen Zeitraum erstreckt sich so ein Vertrag?

Ein Riester-Vertrag ist über Jahrzehnte angelegt. Im Gegensatz zur Riester-Rente wird im Alter keine monatliche Summe ausgezahlt. Der Gedanke ist, dass die Immobile selbst die Rente ist, die aber weiter versteuert werden muss. Beim Versteuern spielt das Wohnförderkonto zum Wohn-Riester-Bausparvertrag eine große Rolle. Auf diesem werden alle Investitionen und Zulagen eingetragen. Zuständig hierfür ist die Zentrale Zulagenstelle für Altersvermögen (ZfA).

Der Betrag, der mit Riester-Zulagen so über die Jahre angespart wird, muss dann im Alter wie zu versteuerndes Einkommen mit dem persönlichen Steuersatz versteuert werden. Auszahlungen von Guthaben gibt es damit nicht. Wer beim Renteneintritt die volle Summe in Anspruch nimmt, kann einen Steuernachlass von 30 Prozent erhalten und profitiert von einem weiteren Steuervorteil. Andernfalls wird die Steuersumme bis zum 85. Lebensjahr zurückgezahlt.

Für wen eignet sich so ein Vertrag?

Ein Riester-Vertrag bringt einige Vorteile mit, nicht nur dank der jährlichen Zulagen. Wenn Sie eine Immobilie kaufen und diese nicht vermieten wollen, kann sich das Riester-Bausparen ebenso lohnen wie beim Senken des Steuersatzes im Alter. Auch zum Entschulden der eigenen Immobile eignet sich der Wohnriester. Wer im Alter mietfrei in der eigenen Wohnung leben möchte, kann mit dem Riester-Bausparen für den Ruhestand vorsorgen.

Die Kinderzulage macht das Wohn-Riestern auch für Familien mit relativ geringem Einkommen interessant. Eine Familie mit zwei Kindern, die nach 2008 geboren wurden, kann als maximale Förderung 950 Euro im Jahr bekommen, wenn beide Elternteile einen Wohn-Riester-Vertrag einzahlen. Dazu kommen Steuervorteile für Familien.

Wer weiß, dass er in einigen Jahren ein Haus bauen oder eine Wohnung kaufen will, kann sich für die Kombination aus Bausparen und Wohn-Riester-Förderung mit zusätzlichem Steuervorteil entscheiden. Und wer bereits über eine Riester-Rente fürs Alter vorsorgt, kann Geld aus dieser entnehmen und in den Bau oder Kauf einer Immobilie stecken. Bausparer, die langfristig die Voraussetzungen erfüllen können, können aus dem Wohn-Riester einige Vorteile ziehen. Zudem können Sparer von mehreren Riester-Produkten profitieren und diese kombinieren.

Dient ein Wohnriester-Bausparvertrag als Rentenvorsorge?

Ja, auch wenn im Unterschied zu einem anderen Riester-Vertrag keine monatliche Rente ausgezahlt wird. Hintergedanke beim Wohnriester als Teil der altersvorsorgewirksamen Leistungen sind die hohen Immobilienpreise und Mieten, die sinkenden Renten gegenüberstehen.

Viele Menschen können sich im Alter die Miete nicht mehr leisten und müssen sich zunehmend neben der gesetzlichen Rentenversicherung selbst um ihre Altersvorsorge kümmern. Um später im eigenen Haus leben zu können, sparen Käufer und Immobilienbesitzer auf diesem Weg ein Riester-Guthaben an und profitieren von einer staatlichen Förderung durch das Wohn-Riester-Darlehen.

Vorteile eines Wohnriester-Bausparvertrages

Ein klarer Vorteil beim Riester-Vertrag ist sicher, dass der Erwerb einer Immobile staatlich gefördert wird. Die Zinsen können hier niedriger sein als bei einem normalen Immobilienkredit. Zudem entstehen steuerliche Vorteile. In diesem Fall können Sie sich über eine 175 Euro Grundzulage als Zuschuss im Jahr freuen, wenn Sie jährlich vier Prozent des Jahreseinkommens einzahlen.

Die Zuschüsse gelten bei einer Beitragssumme von bis zu 2.100 Euro im Jahr. Wer weniger einzahlt, erhält geringere Zuschüsse. Diese Beiträge können Riester-Sparer auch von der Steuer absetzen. Bei der Rückzahlung von Steuern werden die Zulagen, die der Sparer erhalten hat, abgezogen. So kann es auch vorkommen, dass keine Rückzahlung möglich ist, wenn die Zulagen höher waren, als die erstattbare Summe.

Sobald Sie in Rente sind, müssen alle Einzahlungen mit dem persönlichen Steuersatz versteuert werden. Für jedes vor 2008 geborene Kind beträgt die staatliche Förderung 185 Euro im Jahr. Kinder, die vor 2008 geboren wurden, erhalten 300 Euro Kinderzulage. Daher wird im Hinblick auf die staatlichen Zulagen beim Wohn-Riester zwischen der Grundzulage und der Kinderzulage unterschieden.

Alternativen zu einem Wohnriester-Bausparvertrag

Eine bekannte Alternative zum Wohn-Riester ist das 2018 eingeführte Baukindergeld. Als weitere Option im Rahmen der privaten Altersvorsorge gelten Fonds oder ETFs, um sich zusätzliches Geld für die Altersvorsorge anzusparen. Dies hat auch den Hintergrund, dass die Renditen hier deutlich höher sein können als die Zinsen beim Bausparen. Denkbar ist auch, die Riester-Förderung mit risikoreicheren Anlagen zu kombinieren.

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