Aktiengesellschaft (AG)
Eine Aktiengesellschaft ist eine juristische Person und Körperschaft. Die AG handelt im eigenen Namen und ist Träger von Rechten und Pflichten. In Deutschland gibt es die gewinnorientierten Unternehmen als „kleine AG“, „große AG“ und SE (europäische AG) mit drei Organen:
- Hauptversammlung (Präsenz oder digital für die Aktionäre)
- Vorstand (Geschäftsführung)
- Aufsichtsrat (Kontrollinstanz der Aktionäre)
Die Geschäfte der AG tätigt der Vorstand. Kontrolliert wird der Vorstand durch die von den Aktionären gewähltem Aufsichtsrat. In der Satzung ist unter anderen der Name, der Sitz und Gegenstand des Geschäftsbetriebes festgelegt. Der Vorstand schlägt die Gewinnverwendung den Aktionären auf der Hauptversammlung vor. Neben Auszahlung als Dividende (Gewinnausschüttung) sind Zuführung zu Rücklagen, Verrechnung mit Verlustvortrag, Gewährung von Tantiemen an Vorstand oder Aufsichtsrat oder das Einstellen von Gewinnanteilen als Gewinnvortrag möglich. Die Aktionäre üben ihre Rechte in der Regel auf der Aktionärsversammlung aus (Stimmrecht). Der Nennwert aller Aktien entspricht dem Grundkapital und ist aus der Bilanz ersichtlich.
Die Marktkapitalisierung ermitteln Sie aus Kurs der Aktie, multipliziert mit der Aktienanzahl. Als Aktionär sind Sie Eigentümer der AG. Vorstände und Aufsichtsräte haften bei Fehlverhalten gegenüber den Aktionären. Üblicherweise versichert die AG die Organe über eine Vermögensversicherung. Der deutsche Staat besteuert die Erträge der Aktiengesellschaft zweimal:
- Körperschaftsteuer bei der AG
- Kapitalertragssteuer bei den Eigentümern (Aktionäre)
Eine Aktiengesellschaft muss nicht an der Börse zugelassen oder gelistet sein. An eine Aktiengesellschaft ohne Börsenzulassung sowie „kleine AG“ stellen sich weniger reglementarische Voraussetzungen als an eine „große AG“ oder börsennotierte AG. Denn Investoren fordern Vertrauen und ein Wohlverhalten von börsennotierten Unternehmen (Corporate Governance).
Das Gründungskapital in Höhe von mindestens 50.000 Euro erfolgt als Bareinlage oder Sacheinlage. Ein großer Vorteil einer börsennotierten AG ist die günstige Kapitalbeschaffung (Kapitalerhöhung) über die Börse durch Ausgabe neuer Aktien für verschiedene Aktien Branchen. Das Kapital aus der Emission ist sofort Eigenkapital. Für die AG werden weder Zinsen fällig, noch muss sie das Aktienkapital (Grundkapital) zurückbezahlen.