Anleger

Anleger und Investor sind Sparer oder Aktionäre, die als Kapital-Anleger ihre Geldmittel zur Gewinnerzielung investieren. In der Praxis schützt den Privat-Anleger oder Retail-Anleger das Wertpapierrecht und Anlegerschutzgesetze. Der Privat-Anleger ist in der Wahl der Kapitalanlagen gegenüber dem professionellen Kunden und institutionellen Anleger eingeschränkt. Hoch spekulative Anlagen darf er nicht zeichnen. Das WpHG § 67 Abs. 3 definiert den Privatanleger oder Retail-Anleger als Kunden ohne ausreichende Erfahrungen, Kenntnisse und Sachverstand. Der Privat-Anleger kann in viele Aktienfonds sowie Aktien wie Immobilienaktien investieren. Ungeeignet für ihn sind Hebelprodukte, wie Optionsscheine, CFD, Futures oder CoCo-Bonds.

Der professionelle Anleger hingegen trifft seine Anlageentscheidungen selbst und beurteilt die damit verbundenen Risiken angemessen. Ein professioneller Anleger erfüllt mindestens zwei von drei Anforderungen:

1) Ein Bankguthaben und Finanzinstrumente im Wert von mehr als 500.000 Euro ist vorhanden.

2) Der professionelle Anleger übte mindestens ein Jahr einen Beruf am Kapitalmarkt aus, der Kenntnisse über die in Betracht kommenden Geschäfte, Wertpapierdienstleistungen und Wertpapiernebendienstleistungen voraussetzt.

3) Ähnliche Finanzinstrumente hat der Anleger im letzten Jahr mindestens zehn Geschäfte pro Quartal im erheblichen Umfang getätigt.

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