Directors Dealing

Directors Dealing benennt private Käufe und Verkäufe der „eigenen Aktien“ durch das Management oder Angehörige börsennotierter Aktiengesellschaften jeglicher Aktien Branchen. Directors Dealing verpflichtet Unternehmen diesen Eigenhandel europaweit innerhalb von fünf Werktagen zu veröffentlichen. In Deutschland melden die Unternehmen dies zusätzlich dem BaFin (Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht). Davon ausgehend, dass das Management privilegierte Insider umfasst, wirkt diese Vorschrift Insidergeschäften entgegen. Aktienhandel unter 5.000 Euro im Kalenderjahr werden nicht gemeldet. Es gibt Anlagestrategien, die die Eigengeschäfte des Managements berücksichtigen. Jedoch hat nicht jeder Kauf- und Verkauf eines Vorstands mit der wirtschaftlichen Lage der AG zu tun. Steuerliche Gründe, die anstehende Beendigung des Beschäftigungsverhältnisses oder eine abgelaufene Sperrfrist können genauso wichtige Verkaufsgründe für das Management sein. Der Handel mit Aktien des Managements liegt nicht zwingend Insiderinformationen zugrunde.

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