Giftpille
Um eine feindliche Übernahme zu verhindern, kann das betroffene Unternehmen Giftpillen (Poison Pill) einsetzen. Es handelt sich jedoch häufig um erfolglose Versuche, die den Kauf für den Angreifer lediglich teurer machen. Das planen Aufkäufer in der Vorbereitung auf die feindliche Fusion ein. Eine erfolgreiche Abwehr verursacht einen Eigenschaden. Denn selbst auf eine feindliche Übernahme vorbereitete AG entstehen Kosten für die Durchführung der Abwehr und externer Rechtsberatung. Zusätzlich wird die Vorstandsebene von ihren originären Aufgaben abgelenkt. Zur Abwehr getroffene Maßnahmen können sich später als nachteilig erweisen. Benötigtes Eigenkapital ist aufgebraucht, ein gekauftes Unternehmen zeigt sich als Verlustbringer. Die Poison Pill ist eher eine Schlaftablette.
Erlaubte Giftpillen:
- Ausgabe junger Aktien, um den Anteil des Angreifers zu verringern
- für den Angreifer „wichtige“ Tochtergesellschaften werden verkauft
- Kapitalerhöhung
- Kauf anderer Unternehmen
- Kreditaufnahme und Ausgabe einer Anleihe
- Sonderdividende
- Mindestens 25 Prozent und eine Aktie verweigern den Verkauf
- Pac-Man-Methode, Abgabe Übernahmeangebot an die Aktionäre des Bieters
Der weiße Ritter wird nicht als Giftpille benannt, da er jederzeit seine Anteile verkaufen kann oder auf die Seite des Aufkäufers wechselt. Als kapitalstarker Aktionäre verteuert er den Aktienkurs durch seinen Einstieg. Der Bieter wird sein Angebot erhöhen oder das Vorhaben abbrechen. In Deutschland war Bayer der weiße Ritter der Schering AG, die von der Merk KGaA bedrängt wurde. Nachdem sich Merk zurückgezogen hatte, übernahm Bayer die Schering AG freundlich. In der Aktien Baubranche wurde 2011 die Hochtief AG von der hoch verschuldeten ACS aus Spanien mit dem Besitzer Perez, Präsident von Real Madrid, feindlich übernommen. Die vor der feindlichen Übernahme vorbereiteten Giftpillen verlängerten die Übernahme.
Vorsorgliche Giftpille gegen feindliche Übernahmen können eine in der Satzung formulierte Anteilsbeschränkung je Aktionär sein, sowie die Ausgabe vinkulierter Namensaktien. Diese können nur mit Zustimmung des Vorstands verkauft werden. Einschränkungen machen Aktien weniger interessant für Anleger.