Insiderinformationen
Insiderinformationen sind alle nicht öffentlich bekannte Umstände und Informationen über ein Unternehmen oder Emittenten. Bei Bekanntwerden beeinflussen sie erheblich den Börsen- oder Marktpreis. In Deutschland ist eine Insiderinformation in allen Aktien Branchen geeignet zur Kursbeeinflussung, wenn ein verständiger Anleger die Information bei seiner Anlageentscheidung berücksichtigen würde.
Um den gewinnträchtigen Aktienhandel auf Basis von Insiderinformationen zu unterbinden, haben die Börsenaufsichten weltweit jeweils mit den Regierungen Gesetzte gegen den Insiderhandel beschlossen. In Deutschland sind die bekanntesten Gesetze die Pflicht zur Ad-hoc-Publizität und Directors Dealing. Für die EU gilt die Marktmissbrauchsrichtlinie. Die Wertpapieraufsicht analysiert routiniert das Handelsgeschehen und vom Unternehmen gemeldeten Nachrichten. Unterstützt wird die Aufsicht durch das BaFin, die Verdachtsfälle bei der Staatsanwaltschaft anzeigt. Als Strafen gibt es neben Geldbußen für Unternehmen und Insider Haftstrafen für die handelnde Insider.
Ist der Insiderhandel oder die verspätete Meldung nicht zu klären, werden die Gerichte bemüht. Ein bekannter Fall war der Rücktritt des Vorstandes der Daimler Chrysler AG Jürgen Schrempp. Diese war Wochen vorher dem Aufsichtsrat bekannt, wurde jedoch erst veröffentlicht, als dieser seine Kündigung schriftlich einreichte. Es herrscht manchmal Rechtsunsicherheit, welche Meldung veröffentlicht werden muss. Das führte am Bullenmarkt 2021 zu der absurden Situation, dass einige Unternehmen jeder noch so unwichtige Meldung positiv als Ad-hoc-Mitteilung veröffentlichte. Der wohl gewünschte Nebeneffekt war stetig steigende Aktienkurs zu weiteren Höchstständen.