Makler- und Bauträgerverordnung (MaBV)

Zum Schutz von Bauherren und Immobilienkäufern gibt es neben der Gewerbeordnung die Makler- und Bauträgerverordnung. Sie gilt ergänzend zum Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) und der Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB/B). Abweichende Vereinbarungen von der MaBV sind nichtig. Ein notarieller Vertrag kann die MaVB nicht umgehen. Der Notar ist an die MaBV gebunden. Weitere Betroffene von der MaBV sind Bauträger, Makler, Darlehensgeber, Darlehensvermittler und Baubetreuer.

Die Makler- und Bauträgerverordnung regelt Rechte und Pflichten beim Abschluss eines Bauträgervertrages. Der Zeitpunkt von Zahlungen, die Absicherung dieser, Bürgschaft und Entgegennahme von Kundengeldern regelt die MaBV ebenfalls. Die Fertigstellung des Bauobjekts garantiert die Makler- und Bauträgerverordnung nicht. Somit hat jeder Investor in Immobilien, Immobilienfonds, Immobilienaktien oder REITs indirekt mit der MaBV zu tun.

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