Mündelsicherheit

Die Rechtsprechung zum Mündelgeld und Mündelsicherheit ist laufend im Wandel. Mündelsichere Kapitalanlageprodukte wie der als sicher angesehene Pfandbrief haben die Subprime Krise 2008 nicht überlebt und verloren den Status der Mündelsicherheit. Das Mündelgeld ist das Kapitalvermögen des Mündels. Ein Vormund verpflichtet sich zu einer verzinslichen, sicheren Anlage.

  • Inländischen Hypotheken
  • Grund- oder Rentenschulden
  • Mündelsichere Wertpapieren und Spareinlagen bei inländischen öffentlichen Sparkassen
  • Spareinlagen bei Banken, sofern sie einem Einlagensicherungsfonds angehören
  • Wertpapiere benötigen die Genehmigung der Bundesregierung und des Bundesrates für die Annahme der Mündelsicherheit.

Um sicherzugehen, kann ein Vormund das Vormundschaftsgericht um Prüfung von Kapitalanlagen auf Mündelsicherheit anfragen. Die Wertpapierbranche benennt seit Jahren Aktien und Anleihen von Blue Chips mit höchster Bonitätsstufe AAA-Rating als faktisch mündelsicher. Eine Anlage von Mündelgeld ist nur mit Zustimmung des Vormundschaftsgerichts in allen Aktien Branchen, beispielsweise über einen weltweit anlegenden Investmentfonds möglich.

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