Regulierter Markt

Ab dem 1. November 2007 änderte sich die Unterteilung vom amtlichen und geregelten Markt zum regulierten Markt. Die Zulassungsvoraussetzungen für den regulierten Markt sind:

  • die Aktiengesellschaft besteht seit mindestens drei Jahren
  • das Eigenkapital des Unternehmens beträgt mindestens 1,25 Mio. Euro
  • der Streubesitzanteil beträgt mindestens 25 Prozent

Die Verordnung zur Börsenzulassung erlaubt Ausnahmen. Die Aktiengesellschaften sämtlicher Aktien Branchen durchlaufen ein öffentlich-rechtliches Zulassungsverfahren. Ein Kreditinstitut oder Finanzdienstleister (§ 53 Abs. 1, Satz 1, § 53b Abs. 1, Satz 1) stellt einen Antrag bei einer Wertpapierbörse für den Prime Standard oder den General Standard. Der regulierte Markt ist ein organisierter Markt im Sinne des Wertpapierhandelsgesetzes, ein EU-regulierter Markt. Die Voraussetzungen und Pflichten unterliegen EU-einheitlichen Anforderungen. Der Open Market (Freiverkehr) ist privatrechtlich geregelt.

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