Wie die Steuer für Aktiengewinne Profit bringt
Aktien bieten die Möglichkeit, attraktive Gewinne zu erzielen, jedoch besteht auch das Risiko von Verlusten. Werden sie mit Gewinn verkauft, wird eine Steuer auf Aktiengewinne erhoben. Dies gilt ebenfalls für Dividenden, die von bestimmten Aktiengesellschaften an die Aktionäre ausgezahlt werden. Doch es gibt auch legale Wege, diese Abgeltungssteuern zu reduzieren oder komplett zu umgehen.
Was besagt die Abgeltungssteuer?
Beim Handel mit Aktien und sonstigen Wertpapieren spricht das Steuerrecht von Kapitaleinkünften oder -erträgen. Das betrifft zum Beispiel Kursgewinne durch den Verkauf, aber auch Dividenden. Anleger müssen seit 2009 für diese erzielten Gewinne eine Kapitalertragsteuer, auch Abgeltungssteuer benannt, an das Finanzamt abführen. Durch diese Besteuerung werden alle Einkünfte aus Kapitalvermögen mit einem festen Steuersatz besteuert.
Derzeit beträgt dieser Satz 25 Prozent plus Solidaritätszuschlag. Obwohl der Solidaritätszuschlag weitgehend abgeschafft wurde, ist der Kapitalertrag davon ausgenommen. Hinzu kommt zusätzlich die Kirchensteuer, falls Sie noch Mitglied einer Religionszugehörigkeit sind. Der Zweck der Abgeltungssteuer besteht hauptsächlich darin, den Steuerprozess zu erleichtern. Vor ihrer Einführung mussten Steuerpflichtige akribisch jeden einzelnen Kapitalgewinn in der Einkommensteuererklärung aufführen und unterschiedlich hohe Steuersätze für verschiedene Kapitalerträge berücksichtigen. Die pauschale Lösung hat das vereinfacht.
Welche Aktien müssen versteuert werden?
Seit 2009 gibt es keine Haltefrist mehr, bei der Wertpapiere mindestens ein Jahr lang gehalten werden müssen, um die Kapitalertragsteuer zu sparen. Haben Sie Aktien, die vor dem 1. Januar 2009 gekauft wurden, müssen beim Verkauf der gekauften Aktien keine Steuern gezahlt werden. Für solche, die ab dem 1. Januar 2009 gekauft wurden, gibt es keine Unterscheidung nach Haltedauer mehr. Die Spekulationsfrist von einem Jahr wurde am 1. Januar 2009 abgeschafft. Für die Steuerfreiheit gilt das Prinzip „First in, First out“.
Wenn Sie beispielsweise 200 Anteile eines Unternehmens besitzen und davon 150 im Jahr 2007 und weitere 50 erst 2010 erworben haben, dann können Sie Ihre zuerst erworbenen 150 Wertpapiere steuerfrei verkaufen. Wenn Sie jedoch auch Ihre restlichen 50 Anteile verkaufen möchten, müssen Sie diese versteuern.
Inwiefern hilft der Freibetrag beim Sparen?
Seit dem 1. Januar 2023 sind Singles berechtigt, bis zu 1.000 Euro Gewinn aus Aktienverkäufen steuerfrei zu realisieren. Ehepaare können bis zu 2.000 Euro Gewinn steuerfrei erzielen. Erst jeder Cent, der diese Freibeträge überschreitet, ist steuerpflichtig. Unterschieden wird dabei zwischen dem Steuerfreibetrag und einer Freigrenze. Beispielsweise müssten bei einem Gewinn von 1.050 Euro nur 50 Euro versteuert werden.
Um den Freibetrag für den Verkauf von Aktien aller Branchen zu nutzen, müssen Kleinanleger bei ihrer Bank oder dem Kreditinstitut einen „Freistellungsauftrag“ beantragen. Dies ist notwendig, da die Abgeltungssteuer von den Banken einbehalten und direkt an das Finanzamt weitergeleitet wird. Demnach handelt es sich um eine Quellensteuer. Sie wird also direkt an der Quelle abgeführt.
Daher zieht die Bank ohne vorliegenden Freistellungsauftrag pauschal Steuern auf alle Kapitalerträge ab, selbst wenn diese unter dem Freibetrag liegen. Sie können aber die zu viel gezahlte Steuer zurückfordern, indem Sie die Kapitalerträge in ihrer Steuererklärung angeben. Finden können Sie diese in der Anlage KAP.
Nichtveranlagungsbescheinigung
Anleger, die wenig verdienen, aber über hohe Kapitalerträge verfügen, können Steuern sparen, indem sie eine “Nichtveranlagungsbescheinigung” zusammen mit der Steuererklärung an das Finanzamt einreichen. Sollte also Ihr gesamtes Einkommen unterhalb des Grundfreibetrages (10.908 Euro für Ledige, das doppelte für Paare, Stand 2023) liegen, brauchen Sie keine Steuern abzuführen. Dann ist auch unerheblich, wenn Ihre Kapitalerträge mehr als den Freibetrag von 1000 Euro ausmachen.
Ein Beispiel: Haben Sie als Single im Jahr ein Gehalt von insgesamt 8.000 Euro und erzielen Sie zusätzlich durch Dividendenerträge oder Wertpapier-Gewinne 2.000 Euro, liegen Sie mit 10.000 Euro Gesamteinkommen unterhalb des Grundfreibetrages. Sie brauchen in dem Fall also keine Steuern für ihren Kapitalertrag zu bezahlen. Von dieser Lösung profitieren vor allem Studierende und Geringverdiener.
Geringverdiener
Auch mit einem persönlichen Steuersatz unter 25 Prozent kann sich lohnen, eine Steuererklärung einzureichen und Kapitalerträge aufzuführen. Immerhin besteht so die Möglichkeit, aus der bereits abgeführten Quellensteuer Geld zurückzuhalten. Ab einem zu versteuerndem Einkommen von 18.674 Euro (im Berechnungsjahr 2022) erreichen Sie als Alleinstehender einen Steuersatz von 25 Prozent.
Für Geringverdiener und Studierende, die unter diesem Betrag liegen, kann es sich lohnen, Kapitalerträge anzugeben, da das Finanzamt bei Abgabe der Steuererklärung eine Günstigerprüfung durchführt. Dabei werden die Kapitalerträge zum Gehalt hinzugerechnet und die Steuerlast anhand des Einkommenssteuertarifs berechnet. Am Ende gewinnt die Variante, die für den Steuerzahler günstiger ist.
Wodurch wird die Dividende aus Steuersicht außerdem beeinflusst?
Das Gesetz ermöglicht es, dass Verluste auf das nächste Jahr übertragen werden können, um sie mit eventuellen Gewinnen zu verrechnen und erst dann den Sparerpauschbetrag zu beanspruchen. Wenn jedoch in einem bestimmten Jahr aufgrund der Buy & Hold-Strategie lediglich Gewinne anfallen, während die Verluste nur auf dem Papier existieren und nicht realisiert werden, stehen in diesem Fiskaljahr keine Verluste zur Verrechnung gegenüber den Gewinnen, selbst wenn es Buchwertverluste gab.
Wenn in einem erfolgreichen Jahr viele Gewinne erwirtschaftet werden, können diese den Sparerfreibetrag vollständig ausnutzen und sogar darüber hinaus gehen. Diese Gewinne können jedoch im nächsten Jahr nicht mehr mit eventuellen Verlusten verrechnet werden, da es nur einen Verlustverrechnungstopf gibt, aber keine Übertragung der Gewinne ins nächste Jahr. Langfristig orientierte Investoren haben möglicherweise jedoch auch Anteilspapiere im Depot, die bei einem Verkauf momentan Verluste verursachen würden und demnach auf die entstandenen Gewinne anrechenbar wären. Viele Investoren sind jedoch überzeugt, in die richtige Anlage investiert zu haben und möchten diese daher langfristig halten und nicht verkaufen.
Reduzieren Sie Ihre Verluste, indem Sie handeln
Es ist erlaubt, dass Anleger ihre Verluste durch den Verkauf von Wertpapieren, die im Minus stehen, realisieren. Sie können die entsprechenden Anteile direkt am nächsten Tag nach dem Verkauf wieder kaufen, um sie weiterhin im Portfolio zu halten. Dies führt zu geringen Transaktionskosten und einer kleinen Differenz zwischen Verkaufs- und Kaufpreis. Im Vergleich kann die Steuerersparnis beträchtlich ausfallen. Alle tatsächlich realisierten Verluste werden mit den sonst abgeltungsteuerpflichtigen Gewinnen verrechnet, was Ihnen als Anleger Abgeltungsteuer spart. Es wird empfohlen, mindestens einen Tag zwischen Kauf und Verkauf einzuhalten.
Wie verhält sich die Steuerregelung für ausländische Kapitalerträge?
Wenn man Wertpapiere an ausländischen Börsen handelt oder einen Fonds besitzt, der ausländische Anteilspapiere enthält, muss man die landestypische Quellensteuer zahlen. Die Versteuerung von Aktien-Gewinnen variiert je nach Land, da jedes Land seine eigene Quellensteuer hat. Deutschland hat mit bestimmten Ländern Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) abgeschlossen, die festlegen, welchen Prozentsatz diese Steuer nicht überschreiten darf. In der Regel liegt der Steuersatz bei 15 Prozent. Durch diese Abkommen können Anleger einen Teil der gezahlten Steuer zurückfordern.
Beispiel: Wenn ein deutscher Privatanleger mit amerikanischen Wertpapieren eine Dividende von 500 Euro erhält, wird zunächst eine Steuer in Amerika von 30 Prozent erhoben, was einer Steuerlast von 150 Euro entspricht. Durch das DBA wird die Quellensteuer um 15 Prozent reduziert, was die Steuerlast auf 75 Euro senkt. In den USA wird diese Rückerstattung in der Regel automatisch gutgeschrieben, in anderen Fällen müssen Anleger jedoch einen Antrag stellen. Mehr Informationen dazu finden sich beim Bundeszentralamt für Steuern.
Fazit
Wenn Sie erst am Anfang Ihrer Erfahrung mit der Geldanlage stehen und Ihren Sparerfreibetrag noch nicht ausgeschöpft haben, gibt es eine weitere Möglichkeit, Steuern auf Aktiengewinne zu sparen: Verkaufen Sie Aktien mit noch nicht realisierten Gewinnen im Portfolio und kaufen Sie sie danach wieder ein. So nutzen Sie den Freibetrag.
Beachten Sie, dass lediglich Transaktionsgebühren anfallen und dem Staat nichts geschenkt wird. Vergessen Sie nicht, dass der Pauschbetrag verloren ist, wenn Sie ihn nicht ausschöpfen.